Allgemeine Geschäftsbedingungen der EBACOS GmbH

 

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Angebot, Leistungen und Lieferungen durch die Ebacos GmbH erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, auch wenn sie nicht nochmals ausdruecklich vereinbart worden sein sollten. Einer Gegenbestaetigung des Bestellers unter Hinweise auf seine Geschaefts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen bzw. werden diese nur anerkannt, wenn sie ausdruecklich und schriftlich vereinbart worden sind. Die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt – auch unbeschadet frueherer Einwendungen -  als Anerkennung unserer Bedingungen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von Ebacos GmbH sind – auch bezueglich der Preisangabe – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdruecklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

 

Der Vertrag gilt erst mit schriftlicher Bestaetigung als geschlossen. Das gleiche gilt bei Ergaenzungen, Aenderungen und Nebenabreden, die ebenfalls der schriftlichen Bestaetigung durch Ebacos GmbH beduerfen. 

 

Ein Vertragsabschluss hinsichtlich Zusatzauftraegen kommt auch dadurch zustande, dass der Auftrag mündlich erteilt wird und die Bearbeitung mit Wissen und in Zusammenarbeit mit dem Kunden beginnt. Sollte der Kunde innerhalb der ersten Woche keinen schriftlichen Widerspruch leisten, ist der Vertrag geschlossen.

3. Leistungsumfang

Es gilt der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Ebacos GmbH berechtigt, Dritte als Subunternehmer in die Leistungserbringung einzuschalten.

 

Für die technische Ausstattung, die die Nutzung unserer Lieferungen und Leistungen ermöglicht, ist der Kunde verantwortlich.

 

Sofern die Lieferung von Funk-, Nachrichten-, Navigationsgeraete, Computeranlagen und sonstiger Maschinen an Bord Vertragsgegenstand ist, uebernimmt die Ebacos GmbH, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht den kompletten Einbau der bestellten Geräte. Der Einbau der Geraete erfolgt in Zusammenarbeit mit Handwerkern, die vom Kunden auf seine Kosten gestellt werden. Insbesondere hat der Kunde die in Ziff. 5 aufgeführten Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

 

Sofern unsere Leistung die Erstellung eines Computerprogramms beinhaltet, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, ein von Fehlern freies Computerprogramm zu erstellen. Ein Computerprogramm ist vertragsgemäß hergestellt, wenn Computerprogramm und Dokumentation dem Pflichtenheft in allen wesentlichen Punkten entsprechen.

 

Sofern die Ebacos GmbH die Installation und Konfiguration von Standardsoftware schuldet, beinhaltet die vertragliche Leistung nicht den Verkauf der Standardsoftware. Auf Wunsch des Kunden übernimmt die Ebacos GmbH nach Absprache den Erwerb der Standardsoftware im Wege der Einkaufskommission auf Rechnung des Kunden gegen eine Beratungs- und Aufwandspauschale.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich saemtliche Preise zuzueglich der jeweils gueltigen gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich fuer eine Leistungserbringung am Erfuellungsort (s. Ziff. 11)

 

Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

 

Soweit eine Begehung des Schiffes vor Auftragserteilung nicht erfolgt ist, wird in unseren  Kostenvoranschlaegen  bei dem veranschlagten Zeitaufwand fuer Installationsarbeiten von der Zugaenglichkeit saemtlicher Systeme an Bord ausgegangen, fuer die der Kunde zu sorgen hat. Sofern ein ungehinderter Zugang nicht gegeben ist, kann sich der erforderliche Aufwand erheblich erhoehen und wird entsprechend gesondert in Rechnung gestellt.

 

Zusatzleistungen, die in unseren Angeboten nicht enthalten sind, sind gesondert zu vergueten.

 

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Rechnungen von Ebacos GmbH sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

 A-konto-Zahlungen sind in Hoehe von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung von Zwischenarbeiten (z.B. Fertigstellung der Konzeption oder des Programmes, Einbau von Material) und 1/3 nach Fertigstellung und Erhalt der Schlussrechnung  zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 

Unbeschadet der vorhergehenden Regelung ist Ebacos GmbH auch berechtigt, die Aufnahme der Bearbeitung bzw. die weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung in Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme abhängig zu machen. Ist die Erfüllung des Vergütungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder erst nachträglich bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so ist Ebacos GmbH berechtigt, Vorauszahlungen und sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten, Copyrights von Konzepten und Programmen nicht zu erteilen, sowie die Weiterbearbeitung von Aufträgen bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen. Ebacos GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, wenn der Kunde trotz Mahnung auf fällige Forderungen keine Zahlung leistet. Verzugszinsen sind in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.



5. Vorbereitungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde  hat sämtliche Voraussetzungen zu schaffen, um Ebacos GmbH die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. den Einbau von Geräten) zu ermoeglichen. Hierzu gehoeren u.a. alle Arbeiten, die zum Befestigen der einzelnen Geraete erforderlich sind (Decksdurchbrueche, Konsolen Mastenanfertigung, etc.), die Beachtung und Einhaltung der Vorschriften, die fuer die Isolierung von Stagen und Erdung bestehen, die elektrische Entstoerungen von Maschinen und Geraeten an Bord, die Lieferung und Verlegung von Stromversorgungskabeln, die Verkabelung der Geraete innerhalb des Funkraumes, die Lieferung von Spezialkabeln, die Anfertigung von Schutzkaesten, Konsolen etc., sowie saemtliche sonstigen zum Einbau oder Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Verrichtungen.

 

Dem Kunden obliegt die Beachtung und Einhaltung saemtlicher behoerdlicher Vorschriften, die die Leistungen der Ebacos GmbH betreffen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, alle sonstigen erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, z.B. alle für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten einschließlich Zugangsdaten und geeigneter Testdaten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

 

Ferner ist der Kunde verpflichtet, während der Dauer der Reparatur geschultes und ausreichendes Schiffspersonal an Bord vorzuhalten. Aus dem Kreis des Schiffspersonals hat der Kunden einen Ansprechpartner zu benennen, der gegenüber der Ebacos GmbH zur Abgabe von Weisungen und Vertragserklärungen berechtigt ist. Das Schiffspersonal ist verpflichtet, Ebacos auf etwaige Gefahrenquellen bei Durchführung der Arbeiten hinzuweisen.

 

Bei etwaigen erforderlichen Schiffsfahrten, insbesondere Testfahrten, ist ausschließlich das von dem Kunden gestellte Schiffspersonal für die Führung des Schiffes verantwortlich.

 

Es obliegt dem Kunden, für ausreichende Kaskoversicherungsschutz für das Schiff zu sorgen. Auf die Haftungsbeschränkung in Ziff. 7 wird hingewiesen.

 

Die Sicherung von Daten obliegt dem Kunden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Durchführung der Leistungen, insbesondere von Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, sämtliche auf den Geräten befindlichen Daten zu sichern. Eine Haftung für den Verlust von Daten übernimmt die Ebacos GmbH nicht. 

 

6. Rechte bei Mängeln der Lieferung oder Leistung

Im Rechtsverkehr mit Unternehmern gelten folgende Bestimmungen bei Mängeln der Lieferung oder Leistung der Ebacos GmbH:

 

(1) Offensichtliche Mängel kann der Kunde nach Abnahme der Leistung nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme in dem schriftlichen Abnahmeprotokoll vorbehalten.

 

Mängelrechte sind ferner ausgeschlossen, wenn bei einer gehörigen Untersuchung erkennbare Mängel der Lieferung oder Leistung nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Erbringung der Leistung schriftlich angezeigt werden. Bei versteckten Mängeln rechnet sich die Frist ab Entdeckung des Mangels.

 

(2) Die Gewaehrleistung erstreckt sich nicht auf Maengel, deren Ursache auf den Kunden zurueckzufuehren ist, insbesondere auf die von ihm zur Verfuegung gestellten bzw. verwendeten Geraete und Informationen, Bedienungsfehler, Nichtbeachtung von Sicherheitsmassnahmen oder Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Änderungen an der Ware, Verwendung von Ersatzteilen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Bei der Lieferung / Erstellung von Computerprogrammen entfallen Mängelansprüche, soweit von den für das Programm vorgesehenen Einsatzbedingungen abgewichen wird. Gleiches gilt, wenn der Kunde das Programm selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass dies erst geschieht, nachdem der Ebacos GmbH nach Maßgabe des Abs. 3 alle erforderlichen Nacherfüllungsmöglichkeiten eingeräumt wurden. Der Fortfall der Mängelansprüche greift nicht ein, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel nicht auf dem Abweichen von den Einsatzbedingungen oder den Programmänderungen beruht.

 

(3) Bei einem Mangel der von der Ebacos GmbH erbrachten Werkleistungen hat der Kunde das Recht, nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung zu verlangen. Wird innerhalb einer von dem Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Frist kein Nacherfüllungsversuch vorgenommen oder ist eine Fristsetzung nach dem Gesetz entbehrlich, ist der Kunde berechtigt, zu den anderen gesetzlichen Mängelrechten übergehen, insbesondere die Vergütung anteilig zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Wurde fristgerecht ein Nacherfüllungsversuch unternommen, der den Mangel allerdings nicht beseitigt hat, darf der Kunde erst nach erfolglosem Ablauf einer weiteren angemessenen Nacherfüllungsfrist zu den anderen Mängelansprüchen übergehen, es sei denn, dem Kunden ist eine weitere Nacherfüllung nicht zumutbar. Das Recht des Kunden auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen nach § 637 BGB besteht erst, wenn der Kunde der Ebacos GmbH nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen alle erforderlichen Nacherfüllungsmöglichkeiten eingeräumt hat.

 

(4) Sofern der Kunde den Mangel einer Kaufsache geltend macht, insbesondere bei Hardware und Standardsoftware, erfüllt die Ebacos GmbH etwaige Ansprüche des Kunden in erster Linie dadurch, dass die Ebacos GmbH den Kunden ermächtigt, die Mängelrechte direkt gegen den Zulieferer geltend zu machen. Rechte gegen Ebacos bestehen nur dann, wenn der Kunde erfolglos versucht hat, die Mängelrechte gegen den Zulieferer außergerichtlich durchzusetzen. In diesem Fall ist die Ebacos GmbH berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Für die weiteren Rechte des Kunden gilt Ziff. 6 Abs. 3 S. 2 und 3 entsprechend.

 

(5) Die Ebacos GmbH ist ausschliesslich verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten an dem Ort der ursprünglichen Leistung der Ebacos GmbH  zu erbringen. Dies zu ermoeglichen, obliegt dem Kunden. Falls der Kunde dagegen verlangt, dass Gewaehrleistungsarbeiten vor Ort am jeweiligen Aufenthaltsort des Schiffes vorgenommen werden, kann Ebacos GmbH diesem Verlangen entsprechen. Der Kunde hat in diesem Fall saemtliche erforderlichen Reise-, Uebernachtungs- und Verpflegungskosten sowie die fuer die Reise zusaetzlich anfallende Arbeitszeit zu den Standardsaetzen der Ebacos GmbH zu bezahlen.

 

Ebacos GmbH kann den Antritt der Reise von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf die voraussichtlich entstehenden Reisekosten abhaengig machen.

 

(6) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur unter den in Ziff. 7 genannten Voraussetzungen.

 

(7) Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorlag, sind wir berechtigt, unseren Aufwand nach unseren allgemeinen Stundensätzen zu berechnen.

 

(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.

 

7. Allgemeine Schadensersatzhaftung der Ebacos GmbH

Eine Schadensersatzhaftung der Ebacos GmbH für Pflichtverletzungen besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

 

Im Rechtsverkehr mit Unternehmern sind Schadensersatzansprüche darüber hinaus auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern es sich um die Verletzung von Obhuts- und/oder Überwachungspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen handelt, die nicht zu den Organen oder leitenden Angestellten gehören.

 

Sofern eine Haftung der Ebacos GmbH dem Grunde nach besteht, ist die Haftung der Ebacos GmbH im Gmb im Rechtsverkehr mit Unternehmern ferner auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Ferner ist die Haftung der Höhe nach auf € 100.000 begrenzt.

 

Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, wenn die Ebacos GmbH eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.    

 


8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ebacos GmbH.  Durch Verarbeitung der Waren erwirbt der Kunde kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen, die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschliesslich fuer Ebacos GmbH. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt erlischen, so sind sich beide Parteien schon jetzt darueber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf die Ebacos GmbH uebergeht, die die Uebereignung annimmt. Der Kunde bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.



9. Nutzungsrecht

Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Die durch Ebacos GmbH gefertigten Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzung verwendet werden. Sämtliche nicht ausdrücklich erwähnten Nutzungsrechte verbleiben bei Ebacos GmbH.

10. Urheberrecht
Die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse sind persönliche geistige Schöpfungen, für die das Urheberrechtsgesetz gilt. Ohne vorherige Einwilligung durch die Ebacos GmbH dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Ebacos GmbH ist berechtigt, sich jederzeit als Autor zu bezeichnen. Vorschlaege des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit Der Kunde erteilt Ebacos GmbH die Befugnis, die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung zu verwenden.


11. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang von Ebacos GmbH gehoeren, wird fuer diese ausschliesslich dem Kunden ein einfaches unbeschraenktes Nutzungsrecht eingeraeumt, d.h. er darf diese Software weder kopieren noch anderen zur Nutzung ueberlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoss gegen diese Nutzungsrechte haftet der Besteller in voller Hoehe fuer den hieraus Ebacos GmbH entstandenen Schaden. Umtausch und Rueckgabe von Software ist nicht moeglich. Die Lizenzbestimmungen des Herstellers gelten bei Lieferung als anerkannt.

 

 

12. Erfuellungsort

Erfuellungsort fuer alle Verpflichtungen bzw. Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhaeltnis ist der Sitz der Niederlassung der Ebacos GmbH in LaCiotat.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Fuer diese Geschaeftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ebacos GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle sich aus dem Vertragsverhaeltnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschaeftssitz der Ebacos GmbH, d.h. Saarbruecken.

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14. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein, so wird die Gueltigkeit der AGB im uebrigen nicht beruehrt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung des Vertrages und/oder der vorstehenden AGB durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulaessiger Weise am naechsten kommt. Aenderungen und Ergaenzungen dieser AGB bzw. des der Geschaeftsbeziehung zugrundeliegenden Vertrages beduerfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

Stand: 30.05.2005