1. Allgemeines –
Geltungsbereich
Angebot, Leistungen und Lieferungen durch die Ebacos
GmbH erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung der
nachfolgenden Bedingungen, soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart wurde, auch wenn sie nicht nochmals ausdruecklich
vereinbart worden sein sollten. Einer Gegenbestaetigung des
Bestellers unter Hinweise auf seine Geschaefts- und/oder
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen bzw. werden diese nur
anerkannt, wenn sie ausdruecklich und schriftlich vereinbart worden
sind. Die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt –
auch unbeschadet frueherer Einwendungen - als Anerkennung unserer
Bedingungen.
2. Angebot und
Vertragsabschluss
Angebote von Ebacos GmbH sind – auch
bezueglich der Preisangabe – freibleibend und unverbindlich, sofern
nicht ausdruecklich eine verbindliche Zusicherung
erfolgt.
Der Vertrag gilt erst mit schriftlicher Bestaetigung als
geschlossen. Das gleiche gilt bei Ergaenzungen, Aenderungen und
Nebenabreden, die ebenfalls der schriftlichen Bestaetigung durch
Ebacos GmbH beduerfen.
Ein Vertragsabschluss hinsichtlich Zusatzauftraegen kommt
auch dadurch zustande, dass der Auftrag mündlich erteilt wird und
die Bearbeitung mit Wissen und in Zusammenarbeit mit dem Kunden
beginnt. Sollte der Kunde innerhalb der ersten Woche keinen
schriftlichen Widerspruch leisten, ist der Vertrag geschlossen.
3. Leistungsumfang
Es gilt der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang.
Soweit nicht anders vereinbart, ist die Ebacos GmbH berechtigt,
Dritte als Subunternehmer in die Leistungserbringung
einzuschalten.
Für die
technische Ausstattung, die die Nutzung unserer Lieferungen und
Leistungen ermöglicht, ist der Kunde verantwortlich.
Sofern die Lieferung von Funk-, Nachrichten-,
Navigationsgeraete, Computeranlagen und sonstiger Maschinen an Bord
Vertragsgegenstand ist, uebernimmt die Ebacos GmbH, sofern nichts
anderes vereinbart ist, nicht den kompletten Einbau der bestellten
Geräte. Der Einbau der Geraete erfolgt in Zusammenarbeit mit
Handwerkern, die vom Kunden auf seine Kosten gestellt werden.
Insbesondere hat der Kunde die in Ziff. 5 aufgeführten
Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen zu
erbringen.
Sofern unsere Leistung die Erstellung eines
Computerprogramms beinhaltet, weisen wir ausdrücklich darauf hin,
dass es nicht möglich ist, ein von Fehlern freies Computerprogramm
zu erstellen. Ein Computerprogramm ist vertragsgemäß hergestellt,
wenn Computerprogramm und Dokumentation dem Pflichtenheft in allen
wesentlichen Punkten entsprechen.
Sofern die Ebacos
GmbH die Installation und Konfiguration von Standardsoftware
schuldet, beinhaltet die vertragliche Leistung nicht den Verkauf der
Standardsoftware. Auf Wunsch des Kunden übernimmt die Ebacos GmbH nach Absprache
den Erwerb der Standardsoftware im Wege der Einkaufskommission auf
Rechnung des Kunden gegen eine Beratungs- und Aufwandspauschale.
4. Preise und
Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich
saemtliche Preise zuzueglich der jeweils gueltigen gesetzlichen
Umsatzsteuer und verstehen sich fuer eine Leistungserbringung am
Erfuellungsort (s. Ziff. 11)
Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige
Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine
anderslautende Vereinbarung getroffen
wurde.
Soweit eine Begehung des Schiffes vor Auftragserteilung
nicht erfolgt ist, wird in unseren Kostenvoranschlaegen bei dem veranschlagten
Zeitaufwand fuer Installationsarbeiten von der Zugaenglichkeit
saemtlicher Systeme an Bord ausgegangen, fuer die der Kunde zu
sorgen hat. Sofern ein ungehinderter Zugang nicht gegeben ist, kann
sich der erforderliche Aufwand erheblich erhoehen und wird
entsprechend gesondert in Rechnung
gestellt.
Zusatzleistungen, die in unseren Angeboten nicht
enthalten sind, sind gesondert zu
vergueten.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind alle
Rechnungen von Ebacos GmbH sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug
zahlbar.
A-konto-Zahlungen sind in
Hoehe von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung von
Zwischenarbeiten (z.B. Fertigstellung der Konzeption oder des
Programmes, Einbau von Material) und 1/3 nach Fertigstellung und
Erhalt der Schlussrechnung
zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Unbeschadet der vorhergehenden Regelung ist Ebacos
GmbH auch berechtigt, die Aufnahme der Bearbeitung bzw. die
weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer
Vorauszahlung in Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme abhängig zu
machen. Ist die Erfüllung des Vergütungsanspruches wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder erst nachträglich bekannt
gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
gefährdet, so ist Ebacos GmbH berechtigt, Vorauszahlungen und
sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, nicht
ausgelieferte Ware zurückzuhalten, Copyrights von Konzepten und
Programmen nicht zu erteilen, sowie die Weiterbearbeitung von
Aufträgen bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen. Ebacos
GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz zu verlangen, wenn der Kunde trotz Mahnung auf fällige
Forderungen keine Zahlung leistet. Verzugszinsen sind in Höhe von 5%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
zahlen.
5. Vorbereitungs- und Mitwirkungspflichten des
Kunden
Der Kunde
hat sämtliche Voraussetzungen zu schaffen, um Ebacos GmbH
die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B.
den Einbau von Geräten) zu ermoeglichen. Hierzu gehoeren u.a. alle
Arbeiten, die zum Befestigen der einzelnen Geraete erforderlich sind
(Decksdurchbrueche, Konsolen Mastenanfertigung, etc.), die Beachtung
und Einhaltung der Vorschriften, die fuer die Isolierung von Stagen
und Erdung bestehen, die elektrische Entstoerungen von Maschinen und
Geraeten an Bord, die Lieferung und Verlegung von
Stromversorgungskabeln, die Verkabelung der Geraete innerhalb des
Funkraumes, die Lieferung von Spezialkabeln, die Anfertigung von
Schutzkaesten, Konsolen etc., sowie saemtliche sonstigen zum Einbau
oder Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen
Verrichtungen.
Dem Kunden obliegt die Beachtung und Einhaltung
saemtlicher behoerdlicher Vorschriften, die die Leistungen der
Ebacos GmbH betreffen.
Der Kunde ist
verpflichtet, alle sonstigen erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu
erbringen, z.B. alle für
die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten
einschließlich Zugangsdaten und geeigneter Testdaten auf Anforderung
unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Ferner ist der Kunde verpflichtet, während der Dauer der
Reparatur geschultes und ausreichendes Schiffspersonal an Bord
vorzuhalten. Aus dem Kreis des Schiffspersonals hat der Kunden einen
Ansprechpartner zu benennen, der gegenüber der Ebacos GmbH
zur Abgabe von Weisungen und Vertragserklärungen berechtigt ist. Das
Schiffspersonal ist verpflichtet, Ebacos auf etwaige Gefahrenquellen
bei Durchführung der Arbeiten
hinzuweisen.
Bei etwaigen erforderlichen Schiffsfahrten, insbesondere
Testfahrten, ist ausschließlich das von dem Kunden gestellte
Schiffspersonal für die Führung des Schiffes verantwortlich.
Es obliegt dem Kunden, für ausreichende
Kaskoversicherungsschutz für das Schiff zu sorgen. Auf die
Haftungsbeschränkung in Ziff. 7 wird
hingewiesen.
Die Sicherung von Daten obliegt dem Kunden. Insbesondere
ist der Kunde verpflichtet, vor Durchführung der Leistungen,
insbesondere von Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten,
sämtliche auf den Geräten befindlichen Daten zu sichern. Eine
Haftung für den Verlust von Daten übernimmt die Ebacos GmbH
nicht.
6. Rechte bei Mängeln der Lieferung oder
Leistung
Im Rechtsverkehr mit Unternehmern gelten folgende
Bestimmungen bei Mängeln der Lieferung oder Leistung der Ebacos
GmbH:
(1) Offensichtliche Mängel kann der Kunde nach Abnahme
der Leistung nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat sich
seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme in dem schriftlichen
Abnahmeprotokoll vorbehalten.
Mängelrechte sind ferner ausgeschlossen, wenn bei einer
gehörigen Untersuchung erkennbare Mängel der Lieferung oder Leistung
nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Erbringung der Leistung
schriftlich angezeigt werden. Bei versteckten Mängeln rechnet sich
die Frist ab Entdeckung des Mangels.
(2) Die Gewaehrleistung erstreckt sich nicht auf Maengel,
deren Ursache auf den Kunden zurueckzufuehren ist, insbesondere auf
die von ihm zur Verfuegung gestellten bzw. verwendeten Geraete und
Informationen, Bedienungsfehler, Nichtbeachtung von
Sicherheitsmassnahmen oder Betriebs- oder Wartungsanweisungen,
Änderungen an der Ware, Verwendung von Ersatzteilen, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen. Bei der Lieferung / Erstellung
von Computerprogrammen entfallen Mängelansprüche, soweit von den für
das Programm vorgesehenen Einsatzbedingungen abgewichen wird.
Gleiches gilt, wenn der Kunde das Programm selbst ändert oder durch
Dritte ändern lässt, es sei denn, dass dies erst geschieht, nachdem
der Ebacos GmbH nach
Maßgabe des Abs. 3 alle erforderlichen Nacherfüllungsmöglichkeiten
eingeräumt wurden. Der Fortfall der Mängelansprüche greift nicht
ein, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel nicht auf dem
Abweichen von den Einsatzbedingungen oder den Programmänderungen
beruht.
(3) Bei einem Mangel der von der Ebacos GmbH erbrachten
Werkleistungen hat der Kunde das Recht, nach den gesetzlichen
Vorschriften Nacherfüllung zu verlangen. Wird innerhalb einer von
dem Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Frist kein
Nacherfüllungsversuch vorgenommen oder ist eine Fristsetzung nach
dem Gesetz entbehrlich, ist der Kunde berechtigt, zu den anderen
gesetzlichen Mängelrechten übergehen, insbesondere die Vergütung
anteilig zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Wurde
fristgerecht ein Nacherfüllungsversuch unternommen, der den Mangel
allerdings nicht beseitigt hat, darf der Kunde erst nach erfolglosem
Ablauf einer weiteren angemessenen Nacherfüllungsfrist zu den
anderen Mängelansprüchen übergehen, es sei denn, dem Kunden ist eine
weitere Nacherfüllung nicht zumutbar. Das Recht des Kunden auf
Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen
Aufwendungen nach § 637 BGB besteht erst, wenn der Kunde der Ebacos
GmbH nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen alle erforderlichen
Nacherfüllungsmöglichkeiten eingeräumt
hat.
(4) Sofern der Kunde den Mangel einer Kaufsache geltend
macht, insbesondere bei Hardware und Standardsoftware, erfüllt die
Ebacos GmbH etwaige Ansprüche des Kunden in erster Linie
dadurch, dass die Ebacos GmbH den Kunden ermächtigt, die
Mängelrechte direkt gegen den Zulieferer geltend zu machen. Rechte
gegen Ebacos bestehen
nur dann, wenn der Kunde erfolglos versucht hat, die Mängelrechte
gegen den Zulieferer außergerichtlich durchzusetzen. In diesem Fall
ist die Ebacos GmbH
berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine
mangelfreie Sache zu liefern. Für die weiteren Rechte des Kunden
gilt Ziff. 6 Abs. 3 S. 2 und 3
entsprechend.
(5) Die
Ebacos GmbH ist ausschliesslich verpflichtet,
Nachbesserungsarbeiten an dem Ort der ursprünglichen Leistung der
Ebacos GmbH zu
erbringen. Dies zu ermoeglichen, obliegt dem Kunden. Falls der Kunde
dagegen verlangt, dass Gewaehrleistungsarbeiten vor Ort am
jeweiligen Aufenthaltsort des Schiffes vorgenommen werden, kann
Ebacos GmbH diesem Verlangen entsprechen. Der Kunde hat in
diesem Fall saemtliche erforderlichen Reise-, Uebernachtungs- und
Verpflegungskosten sowie die fuer die Reise zusaetzlich anfallende
Arbeitszeit zu den Standardsaetzen der Ebacos GmbH zu
bezahlen.
Ebacos
GmbH kann den
Antritt der Reise von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf
die voraussichtlich entstehenden Reisekosten abhaengig
machen.
(6) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur
unter den in Ziff. 7 genannten Voraussetzungen.
(7) Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht
vorlag, sind wir berechtigt, unseren Aufwand nach unseren
allgemeinen Stundensätzen zu berechnen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein
Jahr.
7. Allgemeine Schadensersatzhaftung der Ebacos
GmbH
Eine
Schadensersatzhaftung der Ebacos GmbH für
Pflichtverletzungen besteht nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) auch bei einfacher
Fahrlässigkeit. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen.
Im Rechtsverkehr mit Unternehmern sind
Schadensersatzansprüche darüber hinaus auch bei grober
Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern es sich um die Verletzung von
Obhuts- und/oder Überwachungspflichten durch einfache
Erfüllungsgehilfen handelt, die nicht zu den Organen oder leitenden
Angestellten gehören.
Sofern eine Haftung der Ebacos GmbH dem Grunde nach
besteht, ist die Haftung der Ebacos GmbH im Gmb im Rechtsverkehr mit
Unternehmern ferner auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren
vertragstypischen Schaden begrenzt. Ferner ist die Haftung der Höhe
nach auf € 100.000 begrenzt.
Vorstehende
Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, wenn die Ebacos GmbH eine Garantie
übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu
ersetzen sind, und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von Ebacos GmbH. Durch Verarbeitung der Waren
erwirbt der Kunde kein Eigentum an den ganz oder teilweise
hergestellten Sachen, die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich
ausschliesslich fuer Ebacos GmbH. Sollte dennoch der
Eigentumsvorbehalt erlischen, so sind sich beide Parteien schon
jetzt darueber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der
Verarbeitung auf die Ebacos
GmbH uebergeht, die die Uebereignung annimmt. Der Kunde bleibt
deren unentgeltlicher Verwahrer.
9. Nutzungsrecht
Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der
Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Die durch Ebacos GmbH
gefertigten Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzung
verwendet werden. Sämtliche nicht ausdrücklich erwähnten
Nutzungsrechte verbleiben bei Ebacos GmbH.
10.
Urheberrecht
Die in Erfüllung des Auftrages angefallenen
Arbeitsergebnisse sind persönliche geistige Schöpfungen, für die das
Urheberrechtsgesetz gilt. Ohne vorherige Einwilligung durch die
Ebacos GmbH dürfen sie weder im Original noch bei der
Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder
Details, ist unzulässig. Ebacos GmbH ist berechtigt, sich
jederzeit als Autor zu bezeichnen. Vorschlaege des Kunden oder seine
sonstige Mitarbeit Der Kunde erteilt Ebacos GmbH die
Befugnis, die in Erfüllung des Auftrages angefallenen
Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung zu
verwenden.
11. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang
von Ebacos GmbH gehoeren, wird fuer diese ausschliesslich dem
Kunden ein einfaches unbeschraenktes Nutzungsrecht eingeraeumt, d.h.
er darf diese Software weder kopieren noch anderen zur Nutzung
ueberlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoss gegen diese Nutzungsrechte
haftet der Besteller in voller Hoehe fuer den hieraus Ebacos
GmbH entstandenen Schaden. Umtausch und Rueckgabe von Software
ist nicht moeglich. Die Lizenzbestimmungen des Herstellers gelten
bei Lieferung als anerkannt.
12. Erfuellungsort
Erfuellungsort fuer alle Verpflichtungen bzw.
Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhaeltnis ist der Sitz der
Niederlassung der Ebacos
GmbH in LaCiotat.
13. Anwendbares Recht,
Gerichtsstand
Fuer diese Geschaeftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen Ebacos GmbH und dem Besteller gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle sich aus dem
Vertragsverhaeltnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschaeftssitz
der Ebacos GmbH, d.h. Saarbruecken.
.
14.
Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des
Vertrages unwirksam sein, so wird die Gueltigkeit der AGB im
uebrigen nicht beruehrt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die
unwirksame Regelung des Vertrages und/oder der vorstehenden AGB
durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck in rechtlich zulaessiger Weise am naechsten kommt. Aenderungen
und Ergaenzungen dieser AGB bzw. des der Geschaeftsbeziehung
zugrundeliegenden Vertrages beduerfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform.
Stand:
30.05.2005